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Von den Direktoren

Aus der Februar 1933-Ausgabe des Herolds der Christlichen Wissenschaft

Christian Science Sentinel


An den christlich-wissenschaftlichen Vorstand werden viele Anfragen über das Halten sogenannter „metaphysischer Sitzungen” gerichtet. Weder im Kirchenhandbuch noch in den anderen Schriften unserer Führerin Mary Baker Eddy sind „metaphysische Sitzungen” erwähnt. Der auf gewisse Zweigkirchenmitgliedersitzungen angewandte Ausdruck ist in unserer Bewegung etwas oberflächlich gebraucht worden. Mrs. Eddy schreibt in „Miscellaneous Writings” (S. 69): „Die göttliche Metaphysik ist das, was das Dasein Gottes, Sein Wesen, Seine Beziehungen und Seine Eigenschaften behandelt”. Die göttliche Metaphysik ist also der Gegenstand, in den sich der Christliche Wissenschafter vertieft. Sie ist der Unterrichtsgegenstand in den von berechtigten Lehrern der Christlichen Wissenschaft gehaltenen Klassen, und christlich-wissenschaftliche Ausüber, mit andern Worten, alle Christlichen Wissenschafter, die ihre Religion anwenden, müssen sie verstehen.

Eine Zweigkirche kann anstandslos Mitgliederoder Ausschußsitzungen zur Förderung des Gedeihens der Kirche oder der Bewegung im allgemeinen halten, und wenn der Ausdruck „Geschäftssitzung” zur genauen Bezeichnung einer solchen Sitzung nicht recht geeignet erscheint, so kann der Ausdruck „Wohlfahrtsitzung” oder „Sitzung im Interesse der Kirche” oder eine ähnliche passende Bezeichnung gewählt werden. Im Glossarium zu „Wissenschaft und Gesundheit mit Schlüssel zur Heiligen Schrift” (S. 583) erklärt Mrs. Eddy „Kirche” u.a. als „diejenige Einrichtung, die den Beweis ihrer Nützlichkeit erbringt, und die das Menschengeschlecht hebt, das schlafende Verständnis aus materiellen Annahmen zum Erfassen geistiger Ideen und zur Demonstration der göttlichen Wissenschaft erweckt und dadurch Teufel oder Irrtum austreibt und die Kranken heilt”. Diese Begriffsbestimmung darf im Hinblick auf den eigentlichen Zweck der Kirchensitzungen wohl erwogen werden, und die Mitglieder sollten mit dem von Mrs. Eddy hier beschriebenen geistigen Wirken der „Kirche” vertraut sein. Zur Förderung des geistigen Wohls der Kirche einberufene Kirchenmitgliedersitzungen können anstandslos Auskunft über die Angelegenheiten der Kirche, die Notwendigkeit größerer Unterstützung und Tätigkeit seitens der Mitglieder, die Gelegenheit zu größerer Beteiligung an den verschiedenen Tätigkeiten der Bewegung erteilen, kurzum: den Mitgliedern helfen, sich sowohl an der Förderung der Bewegung im großen ganzen reger zu beteiligen, als auch auf das Wohl ihrer eigenen Zweigkirche bedacht zu sein.

Zweigkirchensitzungen können sehr gut mit einem Lied, einem stillen Gebet und dem gemeinsam gesprochenen Vaterunser oder „täglichen Gebet” aus dem Handbuch Der Mutterkirche (Art. VIII, Abschn. 4) mit darauffolgendem Lesen passender Stellen aus der Bibel und den Schriften der Mrs. Eddy eröffnet werden. Manchmal ist es angebracht und kann zu größerer Wachsamkeit und hingebungsvollerer geistiger Unterstützung beitragen, wenn passende Aufsätze oder Darlegungen aus den christlich-wissenschaftlichen Zeitschriften oder vorbereitete und gutgeheißene schriftliche Ausführungen von erfahrenen Arbeitern unter den Mitgliedern vorgelesen werden, oder wenn Mitglieder, die zuweilen besonders ausgewählt werden, um über ihre hilfreichen Erfahrungen zu berichten, über Fragen sprechen, die sich auf den Gegenstand der Sitzung beziehen. In manchen Sitzungen steht es anwesenden Mitgliedern frei, etwas Hilfreiches über ihre Erfahrungen beim Anwenden der Christlichen Wissenschaft zu berichten. Selbstredend sollten alle, die sprechen, es unterlassen, die Christliche Wissenschaft zu predigen oder ihre eigenen Anschauungen über die Lehren der Mrs. Eddy vorzubringen; dagegen können sie auf passende Art ausführen, wie sie in einer die Kirche betreffenden Lage die Lehren unserer Führerin wissenschaftlich angewandt haben. Der Brief der Mrs. Eddy in „Miscellaneous Writings” (S. 156) mit der Anrede „Geliebte Christliche Wissenschafter”, auf den im Zusammenhang mit dem Abhalten von Versammlungen verschiedener Art so oft Bezug genommen wird, braucht nicht als Verbot gut geleiteter Kirchenoder Ausschußsitzungen angesehen zu werden.

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